Kinderrechte – ein internationales Anliegen
Alle pädagogischen, psychologischen und medizinischen Konzepte bei NPH haben eine gemeinsame Basis: Internationale Abkommen über die Rechte der Kinder. Dazu zählen vor allem:
- Die UN-Kinderrechtskonvention
- Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Die „Convention on the Rights of Persons with Disabilities“ (englisch)
- Die WHO Richtlinien (englisch)
Unser Ziel: Kinder wissen über ihre Rechte Bescheid
Wir informieren alle Kinder und Jugendlichen in unserer Obhut regelmäßig über ihre Rechte. Dazu gehören auch Informationen, wie und bei wem sie sich im Falle eines Übergriffs oder Missbrauchs melden können. Außerdem erfahren sie von uns über die Hilfsangebote, die ihnen im Notfall zur Verfügung stehen.
Wir haben für jedes Alter adäquate Übungslektionen erarbeitet, in denen wir mit den Kindern erarbeiten, wie einer Misshandlung oder Missbrauch vorgebeugt werden kann. So zeigen wir ihnen zum Beispiel, wie sie auf ein zudringliches Verhalten ihres Gegenübers gut reagieren können.
Unser Meldesystem: lokal und international
NPH hat in allen Projektländern ein lokales sowie darüber hinaus ein internationales Meldesystem (Ombudsstelle) installiert. Alle Kinder und Jugendliche werden – genauso wie alle unsere Mitarbeiter*innen – jährlich intensiv geschult.
Unser verpflichtender Verhaltenskodex
Alle Mitarbeiterinnen von NPH, auch wir von NPH Österreich, sind einem strengen Verhaltenskodex unterworfen. Dieser verpflichtet sie, die Menschenrechte im Allgemeinen und die Rechte der Kinder im Besonderen gewissenhaft einzuhalten.
Außerdem verlangt der Kodex von allen Mitarbeiterinnen, die Kinder vor jeder Art von Missbrauch zu schützen. Geschulte Erzieherinnen, Betreuerinnen und Fachkräfte müssen in ausreichender Zahl präsent sein, um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Sie sind auch für die Aufrechterhaltung der hohen Qualität der individuellen Betreuung und der Gesundheitsfürsorge verantwortlich.
Doppelte Meldepflicht bei Misshandlung und Missbrauch
Unsere Mitarbeiter*innen müssen jeden Verdachtsfall von Missbrauch ausnahmslos sofort melden.
NPH meldet Fälle von Misshandlung sowie sexuellem und emotionalem Missbrauch auch an die zuständigen örtlichen Behörden. Wir ermutigen jede und jeden, die bzw. der einen Missbrauch erlebt oder beobachtet, ihn uns unverzüglich zu melden.
Klare Struktur und professionelle Standards
Alle NPH-Projekte, die sich mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen befassen, haben eine klare Organisationsstruktur mit konkreten Verantwortlichen und professionellen Prozessen.
Pädagogische, psychologische und medizinische Standards sind in Handbüchern festgehalten. Sie werden lokal und international in regelmäßigen Abständen evaluiert und verbessert. Regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter*innen sorgen dafür, dass alle Beteiligten immer auf dem aktuellen Stand dieser Standards sind.
Kinderschutz und Fotos
NPH hat seit vielen Jahren strenge Regeln etabliert, um die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Tatsächliche Namen werden in offiziellen Veröffentlichungen durch Pseudonyme ersetzt. Biografische Details und die medizinische Vorgeschichte der Kinder und Jugendlichen werden streng vertraulich behandelt.
Fotos müssen die Würde von Kindern und Jugendlichen respektieren und dürfen nur mit der Erlaubnis der betreffenden Person (oder – bei kleinen Kindern – eines verantwortlichen Erwachsenen) gemacht werden.
Fotos von Kindern, die nicht bei NPH leben, also z.B. in der Gemeinde, dürfen nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gemacht werden.
Wir halten diese Standards selbstverständlich auch in der Medien- und PR-Arbeit von NPH ein. Kinderpaten und -patinnen, Spenderinnen und Entscheidungsträgerinnen werden von uns in unseren Publikationen auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen aufmerksam gemacht.
Weitere Fragen
Wenn Sie Fragen zum Thema Kinderschutz bei NPH haben, kontaktieren Sie uns bitte.